Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand der AGB: 01.04.2015)
1. Mit dem Einfahren auf unseren Parkplatz der Firma Ferien-Parken kommt zwischen der Firma und dem Mieter ein Mietvertrag für einen PKW-Stellplatz zu den hier genannten Bedingungen zustande. Der Mieter erklärt mit dem Einfahren auf den Parkplatz sein Einverständnis mit der Geltung der vorliegenden KFZ-Einstellbedingungen, die er auch durch Aushang zur Kenntnis genommen hat.
2. Preis und Bezahlung: Die Parkgebühren beziehen sich auf ein Fahrzeug. Der Mietpreis bemisst sich nach der aushängenden, jeweils gültigen Parkgebühren-Preisliste, die auch unserer Website www.ferien-parken.de entnommen werden können. Die Parkgebühr ist als Barzahlung oder Überweisung beim Einparken des Fahrzeugs im Voraus für die komplette Mietzeit zu entrichten.
Umbuchung und Stornierung Ihrer Reservierung kann von beiden Seiten Bei einer schriftlichen oder telefonischen Stornierung von 48 Std. vor dem vereinbarten Termin, ist diese kostenlos. Eine Stornierung bis 24 Std. vor vereinbarten Termin fallen 50% des vertraglich vereinbarten Preises an. Innerhalb der 24 Std. werden 100% berechnet. Sollte es sich um eine nicht beeinflussbare Verspätung (z.B. Flugverspätung) handeln, fallen keine Extrakosten, bzw. Stornogebühren an. Das selbige gilt bei einer telefonisch vereinbarten Terminverschiebung.
3. Benutzungsbestimmungen: Der Mieter hat sich an die allgemeinen Verkehrsbedingungen zu halten. Der Mieter hat den Anordnungen des Personals von Ferien-Parken Folge zu leisten. Die Nutzungsbedingungen sind nicht auf Dritte übertragbar. Das Einstellen von defekten Fahrzeugen, Lagerung von Treibstoffen und andere feuergefährliche Gegenstände ist strengstens untersagt. Eine Reparatur bzw. eine Wagenpflege ist nicht gestattet. Erfolgen für diese Zuwiderhandlungen Schäden gehen diese vollständig zu Lasten des Mieters. Schäden, die durch einen undichten Tank verbeigeführt werden müssen ebenfalls vom Verursacher bezahlt werden. Auf dem gesamten Gelände ist das Rauchen verboten.
4. Flughafentransfer Anspruch auf einen kostenlosen Shuttle-Transfer haben pro Fahrzeug nur 4 Personen. Der Transfer muss aber mindestens 24 Stunden vorher angemeldet worden sein. Bei einem Transfer von Mehrpersonen sowie Sperrgepäck sind nur nach vorheriger Absprache gegen Aufpreis möglich. Vom Shuttle-Transfer werden alkoholisierte oder randalierende Personen aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen und nicht befördert. Die Wagenwäsche kann unter Umständen (z.B. bei schlechtem Wetter oder aus zeitlichen Termingründen) nicht durchgeführt werden. Es ensteht dann auch keine Berechnung.
5. Einstelldauer: Die Einstelldauer beträgt max. 4 Wochen. Diese kann jedoch durch eine Sonderbereinbarung verlängert werden. Dies hat aber schriftlich vor der Einstellung zu erfolgen. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist Ferien-Parken berechtigt das Fahrzeug auf Kosten des Mieters zu entfernen. Für die bis dahin entstandenen Parkgebühren hat ebenfalls der Mieter aufzukommen. Der Mieter ist verpflichtet sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
6.1 Haftung durch Verspätung Ferien-parken-service haftet nicht für eine eventuelle verspätete Ankunft am Abflughafen, falls der Flug dadurch nicht mehr wahrgenommen werden kann. Der Kunde hat sich unverzüglich nach dem Eintreffen auf dem Parkplatz zu melden. Verspätungen von mehr als 20 Minuten sind sofort zu melden, ansonsten kann kein zuverlässiger und ordnungsgemäßer Service geboten.
6.2 Haftung allgemein Ferien-Parken, haftet für alle Schäden, die von Ihr und Ihrem Personal verschuldet wurden. Die Haftung von Ferien-Parken ist auf Vorsatz und grob fahrlässig beschränkt. Dieses gilt auch für die Angestellten bzw. Beauftragten. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ferien-Parken Stuttgart haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung. Der Kunde muß seine Schadenserstzansprüche unverzüglich vor dem Verlassen des Stellplatzes gegenüber Ferien-Parken anmelden. Danach können die Schäden nicht mehr angenommen werden. Schadensersatzansprüche infolge von Witterungseinflüssen, Schaden durch Fremdeinwirkung, Diebstahl, Feuer oder ähnlichem, können nicht gestellt werden. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch Ihn selbst, seinen Angehörigen oder seinen dazugehörigen Personen verursacht werden und ähnlichen) oder auf bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere oder äußere Unruhen oder elementare Naturkräfte (auch: Hagelschäden,Wir haften nicht für Sachschäden oder sonstige Vermögensschäden unserer Kunden, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von unseren Mitarbeitern verursacht wurden.
6.3 Haftung bei falschen und nicht korrekten Angaben Ferien-Parken ist nicht haftbar, wenn der Kunden bei seiner Reservierung falsche bzw. nicht korrekte Angaben macht. Eine ordnungsgemäße und fristgerechte Abholung kann dann nicht gewährt werden. Es sind dann unter Umständen Zusatzkosten fällig. Der Kunde kann keine Ansprüche stellen.
7. Sicherheitsbestimmung: Aus Sicherheitsgründen bzw. organisatorischen Gründen muß auf einigen Parkplätze der Fahrzeugschlüssel bei Ferien-Parken und TG hinterlegt werden. Der Fahrzeugschlüssel wird sicher deponiert. Das Fahrzeug muß bei einem Notfall und dergleichen entfernbar sein.
8. Sondervereinbarungen: Sondervereinbarungen und Abweichungen der AGB`s erfolgen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die komplette Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge.
Gerichtsstand ist Stuttgart